Abstract [eng] |
Zusammenfassung Die Schutz der äußere Gestaltung von Produkten im Recht des Geistigen Eigentum Unternehmerische Investionen für äußere Gestaltung von Produkten, die ihre Identität erschafft, die Verbraucher über besondere Eigenschaften von diesen Produkten informiert und oft ihre Entscheidung kaufen oder nicht kaufen bestimmt, haben allmählich die getrennte Mehrwert der Erzeugnisse für Hersteller geschaft, weil die Konsumenten nehmen ihre Erwartungen an die Produktqualität oder an die anderen Eigenschaften mit kommerzielle Bedingung der Produkt beziehen. Aus diesem Grund die Nachahmungen der äußere Gestaltung von Produkten, die einen guten Ruf hat, besondere Eigenschaften der Werk identifiziert oder einfach eine starke emotionale Auswirkung für das Verhalten der Verbraucher hat, als auch die gesetzeswidrige Nutzung der anderen Formen geistiges Eigentum bewirken der Gefar der Irreführung des Verbrauchers über die kommerzielle Herkunft des Produkten, erlauben den Voraussetzungen für Fälscher unlauterer Vorteil auf dem Markt zu erzielen. Dafür ist sehr wichtig für die Schöpfer der äußere Gestaltung von Produkten diese unkonventionelle Eigenschaft richtig zu schützen. Die folgende Arbeit hat ein Einblick verschaffen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen eine äußere Gestaltung der Produkten von Nachahmungen zu schützen. In dieser Arbeit wird strukturelle die äußere Gestaltung der Produkten als ein Werk, eine dreidimensionale Marke für die Waren, ein Geschmacksmuster und eine Erfindung analysiert und der Umfang des Schutzes, welche die verschiede Recht geistiges Eigentum: Urheber-, Marken-, Gebrauchsmuster- und Patentrecht eingebt, ausgewertet. In Bezug auf die Praxis, dass die äußere Gestaltung der Produkten von Nachahmungen am häufigst markenrechtlich, urheberechtlich oder als unlautere geschäftliche Handlung geschützt wird, es wird eine Schlussfolgerung gemacht, dass man das System des rechtichen Shutz von Geschmacksmuster wie grundlegende Rechtsmittel des ex ante Schutzes der äußere Gestaltung der Produkten anerkennen soll. |