Title Finansinio lizingo reglamentavimo aktualijos /
Translation of Title Key aspects of the regulation of finance leasing.
Authors Paulauskienė, Lijana
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Pages 69
Abstract [eng] Zusammenfassung In der Magisterarbeit „Aktualitäten der Regelung über das Finanzierungsleasing“ werden die rechtsvorschriftlichen Bestimmungen im Zivilgesetzbuch der Republik Litauen, in den 1988 UNIDROIT Übereinstimmungen über das internationale Finanzierungsleasing (UNIDROIT Conventition on International financial leasing), im 2008 vom Institut für europäische Privatrecht vorbereiteten UNIDROIT Modell Gesetz über Leasing (UNIDROIT model law on leasing ) untersucht, hier werden auch die rechtlichen Normen im 2008 veröffentlichten europäischen vetragsrechtlichen Enwurf des Gemensamen Referenzrahmen (Draft Common Frame of Reference) beleuchtet und somit die entstehenden Rechtsbeziehungen zwischen diesen Regelungen über das Finanzierungsleasing gezeigt. Im ersten Teil der vorliegenden Arbeit wurde aufgrund der Untersuchung der rechtsvorschriftlichen Bestimmungen festgestellt, daß als der wichtigste Faktor, der die Notwendigkeit der Änderung der Rechtslage verursacht, sollte die dynamische und sich entwickelnde Finanzierungsleasinggeschäftspraxis gelten. Eben sie gab eine entscheidende Anregelung zur rechtlichen Anerkennung von neuen Leasingobjekte und zur Verabschiedung Regelungen, die den Leasingvertragsparteien eine flexiblere Möglichkeit bei der Auswahl des anwendbaren Rechtes für ihre Beziehungen, vorsieht. Bei der ausführlicher Analyse der rechtsvoschriftlichen Bestimmungen, die die Besonderheiten der Vertragsabschluß oder Vertragserfüllung regeln, wird die Zweckmäßigkeit neuer, flexiblerer Regelung über bisher keiner Regelung unterliegenden Leasingtransaktionsbestandteile, die Rechte und Pflichten der Parteien, eingeschätzt: Haftung des Verkäufers des Leasingobjekts gegen den Leasingnehmer für Schäden, entstandenen infolge der unsachgemäßen Zustellungsweise des Gegenstandes, die erforderliche Angabe des Leistungsortes der Lieferung im Vertrag, die Überlassung dem Leasinggeber vom Recht zur Nutzung des Leasingsaches und andere. Wahrscheinlich die wichtigsten Normen in den Gesetzen sind für die exklusive Definition der Rechte und Pflichten des Leasinggebers bestimmt. Der Leasinggeber erfüllt in der Leasingtransaktion lediglich die Funktion der Finanzierung der Anschaffung des Leasinggegenstandes. Das ist der Grund, warum man der Meinung der Gesetzgeber zustimmen sollte, daß der Leasinggeber unter keinen Umständen für Zustellung, Einrichtung bzw. Qualität des Leasinggutes veratwortlich gemacht werden kann – dafür soll sich der Verkäufer des Leasingobjektes sorgen, und alle Ansprüche, die sich aus dem Leasinggegenstand bzw. im Zusammenhang damit ergeben, sind direkt lediglich an den Verkäufer zu richten. Das Eigentumsrecht auf die Leasingsache während der Laufzeit des Leasingvertrages bedeutet für den Leasinggeber die Sicherheit seiner Investitionen. Das ist der Grund, warum die Tatsache, daß er lediglich die Funktion der Anschaffung des Leasingobjekts übernimmt, zugleich aber auch die Überlassung dem Leasingnehmer „des ökonomischen Eigentums“ und des Investitionsrisikos führen zur Meinung, daß Finanzierungsleasingtransaktion als eine spezifische Transaktion finanzieller Sicherheit betrachtet werden sollte.
Type Master thesis
Language Lithuanian
Publication date 2011