Title RENVOI principo teorinės ir praktinio taikymo problemos /
Translation of Title Problematics of renvoi principle and ways of solution.
Authors Peciukonytė, Lina
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Pages 56
Abstract [eng] Das Renvoiproblem: die theoretische und praktische Anwendung; die Lösungsmöglichkeiten (Zusammenfassung) Problematics of Renvoi Principle and Ways of Solution (Summary) Das Renvoi Prinzip ist ein neuer Ansatz in der litauischen Rechtsordnung, der von litauischen Gerichten erst im Jahr 1990, nach der Unabhängigkeitserklärung, adaptiert wurde. Renvoi stammt aus dem Französischen und bedeutet die Rückweisung. Gemeint wird in dem Zusammenhang die Situation, wenn die Richter in einem Fall, der über ein internationales Element verfügt, ausländisches Recht anwenden sollen. Doch erstmals sollen sie die Frage beantworten, was als ausländisches Recht bezeichnet wird: ausschließlich nur die Sachnormen, oder auch die Kollisionsnormen in Zusammenhang mit Sachnormen. In dem Fall, wenn das ausländische Recht sowohl auf die Sachnormen, als auch auf die Kollisionsnormen verweist, besteht die Möglichkeit, dass die Kollisionsnormen zurück auf lex fori verweisen, oder aber auch auf ein anderes ausländisches Recht weiterverweisen. Die erwähnten Rück- und Weiterverweisungen werden Renvoi genannt. Dazu gibt es aber verschiedene Meinungen. Eine Gruppe von Wissenschaftlen vertritt die Meinung, dass nur Weiterverweisungen als Renvoi bezeichnet werden dürfen. Doch die anderen sind der Meinung, dass Rück- und Weiterverweisungen die Bedeutung von Renvoi vervollständigen. Es wird behauptet, dass die Rechtsprechung den Grundsatz dem Renvoi gelegt hat. Obwohl die deutschen Richter sich schon früher mit der Rück- und Weiterverweisung beschäftigt haben, wird der berühmte Fall Forgo als Renvoi Anfänger bezeichnet. Die Rechtsprechung im genannten Fall wurde in Frankreich von der Cour de Cassation ausgesprochen und hatte großen Einfluss sowohl auf die Weiterentwicklung, als auch auf die Anwendung des Prinzips. Auch zu dieser Zeit finden wir immer noch keine übereinstimmende Meinung in den Rechtsystemen verschiedenen Staaten. Es gibt Rechtsysteme, die sich auf Prinzip verzichten und sein Ausschluss im Grundgesetzt verankert wird. Es gibt aber Rechtsysteme, die sich teilweise für Renvoi Beachtung entscheiden, wenn Rückverweisung auf lex fori zurückführt. Die dritte Variante, der die Rechtsysteme verschiedener Staaten beistehen können, beinhaltet nicht nur die mögliche Rückverweisung auf lex fori, sondern auch die Weiterverweisung auf das Recht des dritten Staates. Man muss aber auch erwähnen, dass die Weiterverweisung auf das Recht des vierten, fünften usw. Staates beachtet werden könnte. Man dürfte aber nicht behaupten, dass die Tendenz der Rechtsysteme Richtung des Ausschlusses oder, umgekehrt, der Beachtung des Renvoi Prinzip geht. Es gibt verschiedene Richtungen. Man könnte aber eine Folgerung ziehen, dass es immer weniger Rechtsysteme gibt, die ausdrücklich gegen Renvoi Anwendung sind oder ausnahmslose Beachtung des Prinzips im Grundgesetzt festlegen. Zurzeit ist die Tendenz zu spüren, verschiedene Staaten, seine Rechtsysteme entscheiden sich für die Lösungen, die durch Festlegung der Ausnahmen erreicht werden. Man könnte erwähnen, die meisten Staaten beachten die Rück- und Weiterverweisungen im Internationalen Familien-, Erb- und Personenrecht. Aber es wird meistens im Internationalen Delikt- und Vertragsrecht auf den Renvoi verzichtet, daher werden die Sachnormenverweisungen ausgesprochen. Nach der Analyse kommt man zu Schlussfolgerung, dass die Staaten durch die Ausnahmefestlegung in bestimmten Rechtsgebieten nicht nur die Staatsinteressen, sondern auch die Interessen der Bürger beschützen möchten.
Dissertation Institution Vilniaus universitetas.
Type Master thesis
Language Lithuanian
Publication date 2017