Title Fakto ir teisės klausimų atribojimas kasaciniame procese /
Translation of Title Delimitation of factual and legal issues in cassation process.
Authors Vainutytė, Skaistė
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Pages 75
Abstract [eng] ZUSAMMENFASSUNG Die Masterarbeit hat das Thema „Die Abgrenzung der Tatfrage von der Rechtsfrage im Kassationsverfahren“ (engl. – „The distinction between fact and law in cassation proceedings“). Dieses Thema war bislang nicht von litauischen Rechtswissentschaftern erforscht worden. Das Hauptziel im Kassationsverfahren ist eine einheitliche Rechtsanwendung und Rechtsauslegung, Rechtsforschung. In der Rechtsliteratur gibt es Diskussionen, ob man überhaupt diese Fragen im Kassationsverfahren abgrenzen kann. Die Masterarbeit hat drei Abschnitte. Der erste Abschnitt diskutiert kurz Kassationsbegriff und seine Notwendingkeit, den Vergleich mit dem Revisionsverfahren, und das Kassationsbeschwerdesystem wird charakterisiert. Im nächsten Abschnitt der Arbeit werden methodische Aspekte von Tatfrage und Rechtsfrage besprochen, der Tatsachenbegriff und seine Festellung sowie auch das Kassationsobjekt analysiert Im letzten Abschnitt der Arbeit wird die Abgrenzung von Tatfragen und Rechtsfragen anhand von Fällen des Obersten Gerichtes Litauens und Deutschlands analysiert. In Litauen existiert das Kassationsverfahren und das deutsche wie auch das österreichische Revisionsverfahren ist in vielerlei Hinsicht ähnlich. Kassationsziel ist nicht nur das öffentliche Interesse, sondern auch das Privatinteresse. Dieses Ziel kann man rechtlich und effektiv nur erreichen, wenn die Tatfrage von der Rechtsfrage abgegrenzt wird. Das Kassationsbeschwerdesystem, das das Oberste Gericht von Litauen anwendet, ist uneffektiv. Deswegen könnte es sich anbieten, dass in der Zukunft die Berufungsgerichte das Recht zu einem Entscheid über die Kassationszulässigkeit haben könnten. Natürlich könnten diese Entscheidungen von den Berufungsgerichten auch für die Obersten Gerichte beschweren. Jedes Land soll nach seinen Regeln entscheiden, ob gemischte Fragen, unbestimmte Rechtsbegriffe und Vermutungen, Rechts- oder Tatfragen sind, da es keine speziellen Regeln gibt, wie das abzugrenzen ist. Treu und Glauben sollte nicht Tatfrage, wie das oberste Gericht entschieden hat, sondern Rechtsfrage sein.
Dissertation Institution Vilniaus universitetas.
Type Master thesis
Language Lithuanian
Publication date 2016